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Pressemitteilung

Insolvenzantrag der AZP Projekt Steinbach GmbH – zwei ZINSLAND-Projekte betroffen

06.05.2019 23:17

Der Geschäftsführer der AZP Projekt Steinbach GmbH, Herr Dr. Hans Georg Deckert, hat ZINSLAND darüber in Kenntnis gesetzt, dass er am 06. Mai 2019 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Frankfurt gestellt hat. Als vermittelnde Plattform bedauert ZINSLAND diese Vorkommnisse sehr. ZINSLAND hatte für die AZP Projekt Steinbach GmbH für zwei Projekte Fundings durchgeführt, die Finanzierung erfolgte investorenseitig durch qualifizierte Nachrangdarlehen:

 

Nach Aussage der Geschäftsführung des verantwortlichen Projektentwicklers, sind durch das bauleitende Architekturbüro Ausführungsmängel und erhebliche Mehrkosten im Projekt entstanden. Das Architekturbüro wurde daher im Februar 2019 fristlos gekündigt. Zudem ist Anfang des Jahres ein Geschäftsführer unerwartet verstorben, sodass in kürzester Zeit personelle Ressourcen und vor allem fachliches Know-how verloren gingen. Jetzt muss das Gericht prüfen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

ZINSLAND steht mit Dr. Hans Georg Deckert in Kontakt und wird die betroffenen Anleger über die neuen Entwicklungen informiert halten. Über den Ausgang eines möglichen Verfahrens und die Möglichkeit auf Rückzahlung kann derzeit keine belastbare Aussage getroffen werden.

Bei Fragen können sich die Anleger wochentags von 9 bis 18 Uhr telefonisch und jederzeit per E-Mail an die Mitarbeiter des ZINSLAND Kundenservices wenden.

ZINSLAND

Carl-Friedrich von Stechow, Dr. Stefan Wiskemann und Moritz Eversmann finden sich zusammen, um Ihre Idee zu verwirklichen. Die Idee, dass das Internet das Potential hat, Investitionen in renditestarke Immobilienprojekte transparent und leicht verständlich anzubieten. Ein neues Anlageprodukt für die wachsende Zahl an Privatanlegern, die sich in Zeiten von Niedrigzinsen fragen, wo sie ihr Geld noch anlegen sollen – Crowdinvesting über eine Online-Plattform. ZINSLAND. 

Hinweis der CrowdCircus-Redaktion: Bitte beachten Sie, dass diese Pressemitteilung von "ZINSLAND" erstellt wurde und von CrowdCircus redaktionell nicht bearbeitet wurde. Die darin wiedergegebenen Meinungen und Ansichten müssen deshalb nicht zwangsweise denen der CROWDCIRCUS GMBH entsprechen. Das Urheberecht ist stets den jeweiligen GastautorInnen zuzuordnen - eine Weiterverbreitung der Inhalte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der AutorInnen nicht gestattet.