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Crowdfunding-Verordnung: Umsetzung in Deutschland unter heftiger Kritik

04.06.2021 09:11 Deutschland hat kürzlich den Entwurf zur Umsetzung der EU-Crowdfunding-Verordnung veröffentlicht und damit heftige Kritik geerntet. 'International' gerate in den Hintergrund, der heimische Markt werde im Vergleich mit der restlichen Union durch das eigene Land benachteiligt. Wir haben mit Christopher Grätz, Geschäftsführer der Kapilendo AG gesprochen, wie sie die Umsetzung einschätzen und was es für den heimischen Markt bedeutet.
Crowdfunding-Verordnung: Umsetzung in Deutschland unter heftiger Kritik © Christian Lue on Unsplash


Die neue EU-Crowdinvesting-Verordnung bringt für alle Beteiligten Neues: Plattformen dürfen sich auf eine vereinfachte Europa-Expansion freuen, Investoren erhalten mehr Sicherheit und Transparenz. Wie die Unions-Verordnung auf nationaler Ebene umgesetzt wird, muss bis Ende Juni 2021 feststehen. Deutschland hat bereits im April mit dem Gesetzesentwurf für das heimische Scharmfinanzierungsbegleitgesetzt für Aufruhr gesorgt: die inländische Umsetzung könnte eine Schlechterstellung der heimischen Plattformen im Vergleich zu anderen EU-Staaten bedeuten. Christopher Grätz, Geschäftsführer der Kapilendo AG, sieht vor allem in Sachen Haftung Schwierigkeiten bei der deutschen Umsetzung. 
 

Christopher Grätz, Kapilendo AG


Seit 2015 betreiben wir eine Plattform mit dem Schwerpunkt der Finanzierung von KMU im Wege des Crowdlending und weiterer alternativer Finanzierungsmöglichkeiten. Wir begrüßen die angestrebte EU-weite Harmonisierung der sich derzeit deutlich unterscheidenden nationalen Regelungen durch die ECSP Verordnung.

Ziel der ECSP Verordnung ist es, insbesondere einen erleichterten Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen, Start-ups und andere nicht börsennotierte Unternehmen zu schaffen. In diesem Zusammenhang beobachten wir, wie sich überall in den EU-Mitgliedstaaten Plattformen auf einen intensiven grenzüberschreitenden Wettbewerb vorbereiten. Die im Kabinettsentwurf niedergelegte Regelung zum Haftungsregime verschafft Finanzierung suchenden Unternehmen jedoch ein unverhältnismäßiges Haftungsproblem. Dafür gibt es keine rechtliche und tatsächliche Notwendigkeit, da die ECSP Verordnung eine solch weitgehende Regelung nicht fordert. Der Entwurf führt zudem zu einer Schlechterstellung von Organen kleiner und mittlerer Unternehmen, die sich für diese neue Form der EU-regulierten Schwarmfinanzierung entscheiden, im Vergleich zu der weniger strengen Haftung bei Kapitalmarktfinanzierungen nach dem WpPG oder dem VermAnlG.

Die großen Potentiale der ECSP für einen erleichterteren Kapitalmarktzugang und eine bankenunabhängige Finanzierung – insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen – werden sich so in Deutschland nicht voll entfalten können. Damit laufen die ausufernden Haftungsregelungen nicht nur den Zielen der EU-Kommission zu wieder, sondern auch den Bemühungen der Bundesregierung, attraktive und innovationsfördernde Rahmenbedingungen in Deutschland zu schaffen.

 

Ob Deutschland bis zur Umsetzungsfrist noch etwas am Schwarmfinanzierungsbegleitgesetz ändert bleibt offen. Allgemein stehen die meisten EU-Plattformen der neuen Crowdfunding-Verordnung und einem möglicherweise erhöhtem Wettbewerbsdruck positiv und gelassen gegenüber.
 

Marc Laubenheimer von Engel & Völkers Digital Invest: "Es ist gut möglich, dass Mitbewerber aus dem Ausland hierzulande kurzfristig das Finanzierungsangebot erhöhen. Ob diese jedoch die notwendige lokale Expertise für den umkämpften deutschen Immobilienmarkt mitbringen, um sich langfristig erfolgreich zu etablieren, wird sich erst noch zeigen müssen." 


Worauf sich vermutlich alle Plattformanbieter freuen, ist die steigende Transparenz für alle Beteiligten und damit mehr Sicherheit. 
 

"Wir erhoffen uns, dass sowohl für Investoren als auch für die Plattformen selbst klare und einheitliche Richtlinien in der Darstellung der Projekte vorhanden sein werden. Jede zusätzliche Plattform wird den Markt beleben und für eine größere Reichweite von Crowdinvesting sorgen. Schon in der Vergangenheit sind Plattformen gekommen und wieder gegangen. Das wird auch weiterhin passieren.", sagt Kurz Praszl von ReCrowd. 


Am Ende birgt die im November in Kraft tretende Verordnung sowohl Chancen für Europaexpansion als auch Hürden im Verwaltungsbereich. CrowdCircus hat gemeinsam mit Stadler und Völkel Rechtsanwälte in drei Gastbeiträgen alle Änderungen für Sie analysiert und zusammengetragen. Ein zusammenfassendes Whitepaper wird ebenfalls im Juni veröffentlicht. 

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