Der Bundesverband begrüßt grundsätzlich die Studie des Marktwächters Finanzen, das Vermögensanlageinformationsblatt (VIB) und den dazugehörigen Investitionsvertrag auf Kongruenz zu überprüfen. „Wir nutzen diese und andere Studien zur stetigen Qualitätsverbesserungen auf unseren Mitglieds-Plattformen“, so Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Crowdfunding. „Wir sind dem Verbraucherschutz uneingeschränkt verpflichtet, was sich insbesondere in den freiwilligen Reporting-Pflichten auf unseren Mitglieds-Plattformen zeigt.“
Die aktuell eingesetzten VIBs haben sich allerdings seit der Stichprobe des Marktwächters deutlich weiterentwickelt. Sowohl die Reform des Kleinanlegerschutzgesetzes im Mai 2017 als auch der Dialog zwischen BaFin und den Plattformen haben dazu geführt, dass die Stichprobe des Marktwächters vom Februar 2017 nicht mehr dem aktuellen Stand der Dokumente entspricht. „Unsere Erfahrungen mit den Anlegern haben zu einer Weiterentwicklung des VIBs geführt – der Markt entwickelt und verbessert sich mit einer hohen Dynamik, schneller als vom Marktwächter antizipiert“, so Uli W. Fricke, stellvertretende Vorsitzende und zuständig im Vorstand für die Öffentlichkeitsarbeit.
Die Crowdfunding-Branche nutzt seit 2014 das VIB um die Vertragsinhalte transparent darzustellen. Bei der letztjährigen KASG Evaluation und verbandsintern haben wir uns dafür eingesetzt, dass das VIB standardisiert wird, damit die Vergleichbarkeit der Angebote für die Anleger weiter verbessert wird. „Das VIB dient dazu die Vertragsinhalte in standardisiertem Format zusammen zu fassen – hier hätte der Marktwächter mit einer aktuelleren Stichprobe nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigen können, dass die Plattformen die Vorgaben des Gesetzgebers umgesetzt haben.“, so Tamo Zwinge, als Vorstandsmitglied zuständig für das Thema Regulierung.
Der Verband betont, dass Crowdinvesting sich durch hohe Transparenz der Investitionsprojekte auszeichnet, insbesondere im Vergleich zu anderen öffentlichen Angeboten für Kleinanleger. Die Investitionsprojekte machen zusätzlich zur Bereitstellung des VIBs umfangreiche Angaben zu Ihrem Unternehmen bzw. Vorhaben, die den Anlegern zu Zeitpunkt der Investitionsentscheidung in vollem Umfang zugänglich sind (z.B. zu Team, Geschäftsmodell, Technologie, Gewinnerwartung, etc). „Unsere Daten zeigen, dass die Investoren die Informationen auf den Plattformen intensiv für die Investitionsentscheidung nutzen“, so Dirk Littig, zuständig im Vorstand für den Bereich Digitaler Verbraucherschutz und Qualitätssicherung.“ Die Anleger sind gerade auf Grund dieser hohen Transparenz dem Crowdinvesting so zugetan, weil sie auf Basis der umfangreichen vorhandenen Daten eine sehr informierte Investitionsentscheidung treffen können.“, so Littig weiter.