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Innovation: Finnest.com bietet erstmals digitale Genussrechte an

28.11.2020 11:13 Finnest.com schlägt ein neues Kapitel der Finanzierung auf. Der Spezialist für innovative Finanzierungslösungen für Mittelständler bietet Investoren erstmals digitale Genussrechte an, und zwar vom Baden-Württemberger Kran- und Schwerlastlogistikunternehmen Hüffermann Krandienst.
Innovation: Finnest.com bietet erstmals digitale Genussrechte an

„Genussrechte sind ein attraktives Finanzinstrument, das von Investoren wie Unternehmen lange Zeit vernachlässigt wurde, obwohl es beiden Seiten große Vorteile bringt. Dank der Möglichkeiten der Digitalisierung können wir das Potenzial dieser Anlageklasse heben und ihr zu einer Renaissance verhelfen“, erklärt Günther Lindenlaub, CEO der Invesdor Group, zu der Finnest gehört.
Großer Pluspunkt der Genussrechte-Initiative von Finnest: Das Wiener Fintech-Unternehmen bietet Anlegern auf seiner Plattform die Möglichkeit, Genussrechte nicht nur zu kaufen, sondern diese auch zu verkaufen. Auf dem sogenannten „Blauen Brett“ können Inhaber ihre Rechte zum Verkauf stellen, Interessenten wiederum können diese dort erwerben. Das „Blaue Brett“ ist nur registrierten Finnest-Usern zugänglich. Haben sich zwei Interessenten gefunden, setzt Finnest deren bilaterale Vereinbarung um. „Wir sorgen somit für eine Liquidität und Fungibilität, die Anleger im 21. Jahrhundert von einem Investment erwarten dürfen“, so Günther Lindenlaub weiter. Damit schaffe man sowohl für Investoren als auch für Unternehmen völlig neue Möglichkeiten.

Der Vorteil von Genussrechten für Investoren liegt darin, dass diese damit am Erfolg eines Unternehmens teilhaben können. Sie erhalten allerdings für ihr Investment keinen fixen Zinssatz, sondern einen Anteil am Jahresüberschuss. Damit ähnelt das Genussrecht einer Aktie, bei der Gewinne in Form von Dividenden ausgeschüttet werden. Unabhängig davon, ob die Aktionäre in der Hauptversammlung entscheiden, dass nur eine geringe oder keine Dividende auf die Aktie ausbezahlt wird, bekommt ein Inhaber von Genussrechten seinen Gewinnanteil in jedem Fall ausgezahlt. Bei einem solide arbeitenden und Erträge erwirtschaftenden Unternehmen können Genussrechtsinhaber sehr gute Renditen erwarten, die in der Regel über denen eines Nachrangdarlehens liegen. „Bei Finnest achten wir bei der Auswahl der Unternehmen darauf, dass die Rendite auf Basis der jeweils aktuellen Zahlen mindestens acht Prozent auf das Genussrechtskapital beträgt“, sagt Günther Lindenlaub. Da die Bemessung der jährlichen Gewinnanteile von den zukünftigen Ergebnissen abhängt, kann eine Rendite zwar nicht garantiert werden. Eine Rendite-Obergrenze wie beim Nachrangdarlehen gibt es allerdings auch nicht. 
 
Natürlich sollten sich Anleger aber auch der Risiken von Genussrechten bewusst sein. Falls etwa das Unternehmen Verluste erleidet, kann das Genussrecht auch an Wert verlieren. Zudem muss in den Folgejahren der Differenzbetrag erst wieder durch Gewinne aufgefüllt werden, bevor Gewinnanteile ausgeschüttet werden. „Genussrechte beinhalten gewisse Risiken und können wie andere Investments auch zum Verlust des investierten Kapitals führen. Eine Nachschusspflicht gibt es allerdings nicht. Doch wenn ein Unternehmen in der jüngeren Vergangenheit solide positive Ergebnisse vorweisen konnte und davon auszugehen ist, dass diese Entwicklung auch in der Zukunft anhält, kann ein Genussrecht eine gute Beimischung zu einem gut diversifizierten Investmentportfolio sein“, sagt Günther Lindenlaub. So profitiere im Gegensatz zu einem Investment in Form von Nachrangdarlehen der Genussrechtsinhaber direkt von der positiven Entwicklung des Unternehmens.
 
Vorteile für die emittierenden Unternehmen ergeben sich beim Genussrecht ebenfalls. Insbesondere GmbHs haben damit die Möglichkeit, echtes Eigenkapital einzuwerben und räumen dafür den Genussrechtsinhabern für deren Investment einen – vorab vereinbarten – Anteil am jährlichen Jahresüberschuss ein. So können Unternehmen gut kalkulieren. Fallen Verluste an, muss das Unternehmen den Investoren gar kein Geld auszahlen – und in erfolgreichen Folgejahren muss dieser Verlust erst wieder ausgeglichen werden, bevor Genussrechtsinhaber Gewinnausschüttungen erhalten.
 
„Das Genussrecht ist für eine GmbH ein gutes Instrument, um ihr Eigenkapital zu stärken, ohne Kontrolle abzugeben oder die Anteile zu verwässern“, weiß Günther Lindenlaub. Der Preis dafür ist ein fixer Anteil am Gewinn – da Investoren auch eventuelle Verluste der GmbH mittragen, erwarten sie sich in einem guten Geschäftsjahr eine entsprechende Rendite auf ihr eingesetztes Kapital.

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