„Wir freuen uns sehr, dass CDU, CSU und SPD sich klar zur Stärkung des Crowdfundings in Deutschland im Koalitionsvertrag ausgesprochen haben.“, so Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Crowdfunding. „Nun ist es an der Zeit, die Weichen für ein Wachstum des Marktes richtig zu stellen.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag ausdrücklich Crowdfunding als wichtiges Finanzierungsinstrument hervorgehoben. Darauf haben mehrere Gesetzesinitiativen, die gegenwärtig in der Bearbeitung sind Einfluß:
- Zur Zeit diskutiert das Kabinett die Umsetzung der Wertpapierprospektverordnung.
„Die EU-Prospektverordnung böte Deutschland die Möglichkeit, prospektfreie Emissionen von Wertpapieren bis zu einem Schwellenwert von 8 Mio. Euro zuzulassen.“, so Tamo Zwinge, Vorstandsmitglied zuständig für Regulierung. „Nach dem Referentenentwurf soll von dieser Möglichkeit aber kein Gebrauch gemacht werden, sondern lediglich die Minimalanforderung einer prospektfreien Emission bis 1 Mio Euro umgesetzt werden. Hier verpasst die Bundesregierung die Chance, bei Wertpapieren einen geordneten Crowdfunding-Markt zu schaffen“
- Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag auch, steuerliche Anreize zu setzen, um eine deutliche Ausweitung des Volumens des Wagniskapitalmarktes zu erzielen, um insbesondere Unternehmen in der Wachstumsphase zu unterstützen.
„Bisher können Investoren, die über Crowdfunding-Plattformen Unternehmen unterstützen, nicht den Wagniskapitalzuschuss nutzen.“, so Uli Fricke, stellvertretende Vorstandsvorsitzende. „Wenn die Bundesregierung Wagniskapital stärken will, sollte sie Crowdinvestoren und Business Angels steuerlich gleichstellen.“
- Die Bundesregierung plant, die Finanzanlagenvermittler unter die Aufsicht der Bafin zu führen. Dies betrifft auch die meisten Crowdfunding-Plattformen, die bislang den Finanzanlagenvermittlerstatus nach §34f der Gewerbeordnung nutzen.
„Schon jetzt ist es so, dass die Plattformen einer sehr strengen Aufsicht unterliegen und dabei unter anderem die Umsetzung der Finanzlagenvermittlerverordnung durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen müssen.“, so Dirk Littig, Vorstandsmitglied zuständig für digitalen Verbraucherschutz. Der Verband hat in seinen bisherigen Stellungnahmen gefordert, dass langfristig eine passende Vermittlerlizenz für digital vermittelte Finanzanlagen geschaffen werden muss.
Ergänzend zu den aktuellen Gesetzesinitiativen gibt es weitere wichtige Themen die zur Stärkung des Crowdfunding einen wesentlichen Beitrag leisten:
- Die Bundesregierung plant, das Potenzial der Blockchain-Technologie zu erschließen. „Die Crowdfunding-Plattformen halten eine Blockchain-Technologie für sinnvoll, allerdings wäre uns wichtig, dass das Transparenzniveau von Crowdfunding auf diese neue Technologie übertragen wird.“, so Littig weiter.
- „Die Daten der Universität Cambridge zeigen, dass Deutschland im europaweiten Vergleich zu langsam wächst“, so Ralph Pieper, zuständig für das Ressort Europa im Vorstand. „Wir freuen uns auf den Dialog mit dem designierten Finanzminister Olaf Scholz.“
- Jörg Diehl, zuständig für Verbandskoordination im Vorstand erläutert: „Wir freuen uns sehr über den Erfolg der Kampagne ‚Digitalministerium’ des Bundesverbands Deutsche Startups e.V., die wir ausdrücklich unterstützt haben und freuen uns bereits auf den Dialog mit der Staatssekretärin für Digitalisierung im Bundeskanzleramt, Dorothee Bär.“
Auf der Crowdcon2018 am 13. März 2018 in Frankfurt/Main kommt die Crowdfunding Branche in Deutschland zusammen, unter Schirmherrschaft des Hessischen Staatsministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Tarek Al-Wazir. Dort diskutiert die Branche die politischen und technologischen Rahmenbedingungen.