Von Immobilien-Crowdinvesting bis Start-Up-Crowdinvesting.
Wir verwenden Cookies um Ihnen mehr Benutzerfreundlichkeit bieten zu können. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr Infos
Über unseren kostenlosen Newsletter informieren wir Sie im kompakten Format über all jene Entwicklungen, die den Crowdfunding-Markt aktuell sowie in Zukunft prägen werden.
Zweimal im Monat - Kostenlos per E-Mail.Unser Newsletter ist selbstverständlich kostenlos und kann jederzeit abbestellt werden.
Beim Projekt „Fallmerayerweg 73-77“ handelt es sich um eine abgeschlossene Crowdinvesting-Kampagne, die auf der österreichischen Crowdinvesting-Plattform „Rendity“ abgewickelt wurde. Die Kampagne konnte ein Gesamtvolumen von € 400.000 über die Crowd einsammeln.
Beim Projekt „Fallmerayerweg 73-77“ entsteht im 21. Bezirk von Wien eine neue Wohnhausanlage mit insgesamt sechs Häusern in exklusiver Bauweise mit insgesamt 10 freifinanzierten Wohneinheiten. Die Wohnhausanlage bietet den zukünftigen Bewohnern eine Wohnfläche von insgesamt 1.245 m². Alle Wohneinheiten sind mit Freiflächen wie Dachterrassen oder Gärten und Stellplätzen ausgestattet, damit PKWs unmittelbar vor dem Haus geparkt werden können.
Das östlich von Wien gelegene Grundstück ist durch die nahegelegene U-Bahn gut an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen, wobei das Zentrum mit dem Auto oder der U-Bahn in 20 Minuten erreichbar ist. Der 21. Bezirk von Wien ist ein beliebter Wohnbezirk, da er die drittgrößte Bevölkerung in Wien beherbergt. Mit 3.408 Einwohnern/km² liegt Floridsdorf hinsichtlich der Einwohnerdichte jedoch im unteren Viertel der Wiener Gemeindebezirke. Dadurch gibt es reichlich Raum für Nachverdichtung und Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.
Der Verkaufsstart ist bereits erfolgt und bisher konnten 50% der Wohneinheiten verkauft werden. Der Bau des Projekts ist im vollen Gange, sodass bereits die Rohbauten von vier Häusern stehen. Trotz der aktuellen Umstände (COVID-19) gibt es bei dem Projekt keinen Baustopp, da sich die Bautätigkeiten auf 6 Baukörper verteilen und der gesetzliche Mindestabstand zwischen den Bauarbeitern eingehalten werden kann. Der Generalunternehmer hat alle Vorkehrungen getroffen, um den gesetzlichen Mindestabstand zwischen den aktiven Gewerken zu gewährleisten und hat eine zeitgerechte Fertigstellung zugesichert.
Diese folgende Funktion ist nur für eingeloggte User nutzbar