Verlustbescheinigung erhalten? So setzen Sie das erlittene Minus steuerlich ab
19.07.2021 11:50 Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Verluste durch Kapitalanlagen – und damit auch ausgefallene Kapitalforderungen – sind steuerlich absetzbar. Auch, wenn der Gesetzgeber bislang noch zögernd und Widerwillens vorgeht: Auf dieser Seite erfahren Sie die genauen Regeln und wie Sie in der Steuererklärung vorgehen. Sie haben in Form eines (nachrangigen) Darlehens in … [...] weiterlesen.Hinweis der CrowdCircus-Redaktion: Bitte beachten Sie, dass diese Pressemitteilung von "" erstellt wurde und von CrowdCircus redaktionell nicht bearbeitet wurde. Die darin wiedergegebenen Meinungen und Ansichten müssen deshalb nicht zwangsweise denen der CROWDCIRCUS GMBH entsprechen. Das Urheberecht ist stets den jeweiligen GastautorInnen zuzuordnen - eine Weiterverbreitung der Inhalte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der AutorInnen nicht gestattet.