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Crowdinvesting

Mineko

Beim Projekt „Mineko“ handelt es sich um eine abgeschlossene Crowdinvesting-Kampagne, die auf der deutschen Crowdinvesting-Plattform „Companisto“ abgewickelt wurde. Die Kampagne konnte ein Gesamtvolumen von € 266.280 über die Crowd einsammeln.

€ 266.280
Abgeschlossen
100% finanziert von € 266.280 662 Investoren
Finanziert € 266.280
Finanzierunglimit € 266.280
Mineko - Companisto
» Direkt zur Plattform

So beschreibt die Plattform "Companisto" das Crowdinvesting-Projekt "Mineko"

Mineko hat seit 2014 über 4.500 Nebenkostenabrechnungen für Mieter geprüft. Dabei haben wir festgestellt, dass 9 von 10 Abrechnungen falsch berechnet sind. In der Summe zahlen Mieter in Deutschland pro Jahr € 5 Mrd. an Nebenkosten zu viel. Mineko hilft dem Nutzer dieses Geld zurückzuholen. In Deutschland werden rund 20 Millionen Wohnungen privat gemietet. Nur die wenigsten Mieter wissen genau, welches die rechtlichen Grundbedingungen für ihre Nebenkostenabrechnung sind. In der Regel verlassen sich die Mieter auf die dort aufgeführten Werte und freuen sich, wenn sie etwas erstattet bekommen. Dabei ist die Abrechnung fast immer falsch, wie unsere Auswertung ergeben hat. Ein Großteil der deutschen Mieter zahlt jedes Jahr zu viel für ihre Mietnebenkosten! Die Ursache dafür liegt in der Verwaltung der Mietobjekte. Ein Blick auf den Abrechnungsprozess verdeutlicht die Problematik: Eigentümer verwalten Mietwohnungen über standardisierte Prozesse und Software. Das Abrechnungssystem ist ein Massengeschäft, ohne konstante Prüfung von und Anpassung an individuelle Gegebenheiten. Diese fehlende Einzelfallprüfung führt zu systematischen Fehlern in der Berechnung von Mietnebenkosten zu Lasten privater Mieter. Positionen, die nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen oder die Verwendung von falschen Verteilerschlüsseln sind nur einige Beispiele, die täglich als Fehler auftreten. Zudem ändert sich das Mietrecht häufig durch neue Gesetze, weshalb auch Vermieter selten die aktuellen Regelungen kennen. Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden (BGH VIII ZR 93/15), die formalen Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung zu senken. Das bedeutet, dass die Abrechnung keine Details mehr zur Ermittlung und Erläuterung der umlagefähigen Gesamtkosten enthalten muss. Somit wird es für Mieter in Zukunft noch schwieriger, die Berechnung nachzuvollziehen und diese auf Richtigkeit zu prüfen. Das Bewusstsein der Mieter für dieses Problem zeigt sich in der steigend...

» weitere Projektdetails direkt auf der Crowdinvesting-Plattform Companisto
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