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Beim Projekt „Abstand macht sicher - Buskampagne“ handelt es sich um eine abgeschlossene Crowdfunding-Kampagne, die auf der österreichischen Crowdfunding-Plattform „Respekt.net“ abgewickelt wurde. Die Kampagne konnte ein Gesamtvolumen von € 830 über die Crowd einsammeln.
In Wien sind 11%* der Radverkehrsunfälle durch geöffnete Autotüren verursacht (*MA 46). Den Seitenabstand zu stehenden Hindernissen schreibt die StVO §7 (1) so vor: „Der Lenker eines Fahrzeuges hat, […] so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist“ Der Öffnungsbereich von Autotüren erstreckt sich von 80cm bei Kleinwagen bis 1,5m bei Coupés oder LKWs. Die richtige Spurwahl durch RadlerInnen macht also sicher und ist StVO-Konform. Daher: Radfahrende sollen einen Seitenabstand von mindestens 1,2 Meter vom Lenkerende zu parkenden KFZ einhalten. Der Seitenabstand beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen wird ebenso von der StVO §15(4) beschrieben: „Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten.“ Diese Definition gibt aber den Radfahrenden keine zuverlässige Rechtssicherheit. Daher: Beim Überholen von Radfahrenden sollen KFZ einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m einhalten! Da dieser Seitenabstand sicherheitsrelevant ist und bei dessen Einhaltung die Fahrspur des Rades bei ca. 1,5 Meter vom parkenden Auto liegt, kann ein Mehrzweckstreifen mit der gängigen Mindestbreite laut RVS-Richtlinie von eben diesen 1,5 Metern dem Radfahrenden keinen Schutz mehr bieten, wodurch eine Änderung der Richtlinien unvermeidbar ist.Daher: Die Mindestbreite von Mehrzweckstreifen neben Parkstreifen muss 1,75m betragen. Jene Person, die die Türe eines KFZ öffnet, ist laut StVO §23 (4) dafür verantwortlich, dass niemand dadurch gefährdet oder behindert wird: „Die Türen eines Fahrzeuges dürfen so lange nicht geöffnet werden und auch nicht geöffnet bleiben, als dadurch andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden können.“ Daher: Autotüren keinesfalls vor ei...
» weitere Projektdetails direkt auf der Crowdfunding-Plattform Respekt.netDiese folgende Funktion ist nur für eingeloggte User nutzbar